Sie benötigen eine Immobilienbewertung - einen Immobiliengutachter,
der Ihnen vor dem Verkauf Ihrer Immobilie den tatsächlichen Wert ermittelt?

Dann sind Sie hier richtig.

Aufgrund der öffentlichen Bestellung des Geschäftsführers durch die IHK Rheinhessen zum vereidigten Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke, beschäftigt sich mein Büro ausschließlich mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten / Marktwertermittlung / Wertgutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes von Immobilien und mit der Beratung rund um die Immobilie.

Sachvertsändiger Frank Römer

Frank Römer

    öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
    Dipl. Betriebswirt (FH)
    Diplom Sachverständiger (DIA)
    für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken,


Profitieren Sie von meinen Marktkenntnissen bei der Immobilienbewertung.
Als ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Mainz verfüge
ich über die notwendige Marktkenntnis um Ihnen nachvollziehbare Gutachten
für Ihre Immobilien zu liefern.

Eine Verkehrswertermittlung zum Kauf oder Ankauf, bei Scheidung zur Bestimmung des Zugewinnausgleiches, bei Betreuung oder für Erbangelegenheiten oder für steuerliche
Zwecke zur Bestimmung der Erbschaftsteuer sichert Ihnen ihre Ansprüche.

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Mainz, Frankfurt am Main / Rhein-Main-Gebiet, Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und Pfalz.

Rufen Sie an: Tel. 0 61 31 - 289 10 27

Weitere Info’s zur Immobilienbewertung, ein Immobilien-Lexikon mit Begriffen rund um die Immobilienbewertung, aktuelle Informationen etc.  finden Sie auf www.immogutachter24.de



NEWS & INFOS

Bei Verkauf eines Wohngebäudes ab 01.05.2014 zwingend benötigter Energieausweis

Im Rahmen der Gutachtenerstellung für Ihre Immobilienbewertung biete ich Ihnen an, als geprüfter Energiewert-Experte, den bei Verkauf eines Wohngebäudes ab 01.05.2014 zwingend benötigten Energieausweis mit unserem Kooperationspartner Sprengnetter goValue anzufertigen.

Ab 01.5.2015 gilt die Nichtvorlage als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.

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